Werbung BWE: Windenergie kann liefern, wenn die Politik nicht ausbremst Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Windenergie Windparks Wirtschaft 31. März 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. Februar 2026 bekanntgegeben. (WK-intern) – Das Ausschreibungsvolumen von 3.445 Megawatt (MW) wurde vollständig auf 439 Gebote bezuschlagt. Insgesamt wurden 924 Gebote mit einer Gebotsmenge von 7.858 MW eingereicht. Die Ausschreibung war damit um mehr als das Doppelte überzeichnet. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt mit 5,54 Cent je Kilowattstunde (kWh) nochmals deutlich unter dem Wert der vergangenen Ausschreibungsrunde (6,06 Cent/kWh) und damit knapp 24 Prozent unter dem gesetzlich festgelegten Höchstwert von 7,25 Cent/kWh. BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek erklärt: „Die starke Überzeichnung zeigt klar: Die Genehmigungen sind vorhanden und die Investoren stehen bereit, den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Die Branche verfügt über ausreichende Kapazitäten, um Deutschlands Energiesystem resilient und zukunftsfähig zu machen. Wie im Klimaschutzprogramm vorgesehen, muss das zusätzliche Ausschreibungsvolumen deshalb jetzt schnell kommen. Der Bundesrat fordert eine weitere Ausschreibungsrunde noch in diesem Jahr. Nur so lassen sich die angekündigten zusätzlichen 12 Gigawatt Windenergie an Land bis 2030 realisieren. Wenn die Bundesregierung jetzt die richtigen Rahmenbedingungen setzt, kann die Windkraft noch mehr Verantwortung für Deutschlands Energiesicherheit übernehmen und unsere Abhängigkeit von fossiler Stromerzeugung weiter reduzieren.“ Das größte Zuschlagsvolumen entfällt auf Niedersachsen (957 MW bei 96 Zuschlägen), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (661 MW bei 100 Zuschlägen), Sachsen-Anhalt (438 MW bei 53 Zuschlägen) und Brandenburg (396 MW bei 60 Zuschlägen). Auf die südlichen Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg entfallen insgesamt lediglich zwei Prozent des Zuschlagsvolumens. Die BWE-Präsidentin betont: „Bedenklich ist, wie wenige Zuschläge in den südlichen Bundesländern erteilt wurden. Bund und Länder müssen jetzt schnell für mehr Investitionssicherheit sorgen. Plänen für einen Redispatch-Vorbehalt muss eine klare Absage erteilt werden.“ Besorgt zeigt sich Heidebroek auch angesichts der sechs unter Widerrufsvorbehalt erteilten Zuschläge. Hintergrund sind Gebote von Bietern, die gleichzeitig Klageverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Ausschreibungsrunde vom August 2025 führen. Sollte das Gericht diesen Bietern nachträglich Zuschläge zusprechen, müssten die Zuschläge vom Februar 2026 widerrufen werden. Das Volumen würde dann in der folgenden Ausschreibungsrunde berücksichtigt. Negativ betroffen wären insbesondere die sechs Bieter, die aufgrund der unter Vorbehalt erteilten Zuschläge selbst keinen Zuschlag im Februar 2026 mehr erhalten haben. „Wir werden uns das genau ansehen und Lösungsvorschläge in die anstehende EEG-Novelle einbringen. Lösungen braucht es auch angesichts der erneut hohen Zahl an Gebotsausschlüssen. Hier hat die BNetzA leider keinen Spielraum. Selbst bei geringen Formfehlern muss ein Gebot ausgeschlossen werden. Im EEG sollte hierfür eine sinnvollere Regelung gefunden werden. Weitere Unsicherheiten im Ausschreibungssystem müssen unbedingt vermieden werden“, so Heidebroek. PM: Bundesverband WindEnergie e. V. PB: Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbandes WindEnergie e.Verein Weitere Beiträge:ESWE Taunuswind GmbH: Windpark „Hohe Wurzel“ nimmt vor Gericht erneut wichtige HürdeKlüber Lubrication erhält European Responsible Care Award 2023Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil will die Geothermie im Freistaat weiter voranbringen