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Schweizer Kanton St.Gallen startet Verfahren zu Windpark in Pfäfers

PB: Windmessmast bei Salbrig / c: St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Ein Konsortium bestehend aus der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG, der SN Energie AG und der lokal verankerten Grotwind GmbH plant in der Gemeinde Pfäfers einen Windpark.

(WK-intern) – Grundlage für den Bau des Windparks ist ein kantonaler Sondernutzungsplan.

Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation hat das dafür nötige Verfahren gestartet.

Die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, die SN Energie AG und die lokal verankerte Grotwind GmbH planen gemeinsam in der Gemeinde Pfäfers im Gebiet St.Margrethenberg einen Windpark mit drei oder vier Windenergieanlagen. Die Windmessungen wurden bereits Mitte 2025 abgeschlossen. Zurzeit werden die Windmessdaten ausgewertet. Der Energieertrag wird auf zwischen 20 bis 30 Gigawattstunden pro Jahr geschätzt. Damit könnten etwa 5’000 Haushalte mit erneuerbarer Energie beliefert werden. In den nächsten zwei bis drei Jahren erarbeitet das Konsortium weitere Grundlagen für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit.

Für Planung und Bau des Windparks ist ein kantonaler Sondernutzungsplan nötig. Das Konsortium hat dafür ein Gesuch beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation eingereicht. Dieses startet nun mit dem Verfahren und schafft damit die raumplanerischen und planungsrechtlichen Voraussetzungen für Bau und Betrieb des Windparks.

Die Bevölkerung wird im Laufe des Verfahrens zur öffentlichen Mitwirkung eingeladen. Nach allfälligen Anpassungen legt der Kanton den Sondernutzungsplan, den Umweltverträglichkeitsbericht und das Baugesuch öffentlich auf. Nachdem die Interessenabwägung zwischen Nutzen und Schutzinteressen erfolgt ist, entscheidet die Regierung über die Einsprachen, genehmigt den Sondernutzungsplan und erteilt die Baubewilligung in einem Gesamtentscheid. Damit beginnt die Frist für ein allfälliges Rechtsmittelverfahren. Sobald die Baubewilligung und der Sondernutzungsplan rechtskräftig sind, kann die Gesuchstellerin mit dem Bau des Windparks beginnen.

Mit diesem Vorgehen stellt die Regierung sicher, dass sämtliche Betroffene sich in das Gesamtverfahren einbringen können.

Windeignungsgebiet im Richtplan festgesetzt

Die Regierung hat mit der Richtplananpassung 23 im ganzen Kanton 15 Windeigungsgebiete zur Windenergienutzung festgesetzt. Darunter auch das Eignungsgebiet St.Margrethenberg. Windenergieanlagen liefern insbesondere im Winter Energie, wenn die Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen tendenziell weniger produzieren. Die Windenergie trägt damit wesentlich zur ganzjährigen Energieversorgungssicherheit bei.

Aktuell laufen fünf Sondernutzungsplanverfahren in verschiedenen Windeignungsgebieten im Kanton. In weiteren Gebieten sind Vorbereitungsarbeiten im Gange.

PM: Kanton St.Gallen

PB: Windmessmast bei Salbrig / c: St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG








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