Werbung Gemeinde Rommerskirchen setzt rechtliche Schritte im Bereich Windenergie fort Finanzierungen Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 9. Dezember 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Größtes Augenmerk auf Normenkontrollklage gegen das Land NRW (WK-intern) – Die Gemeinde Rommerskirchen informiert über den aktuellen Stand der rechtlichen Verfahren zur Windenergieplanung im Gemeindegebiet. In mehreren Fällen sieht sich die Gemeinde veranlasst, juristisch gegen Entscheidungen des Rhein-Kreises Neuss bzw. des Landes Nordrhein-Westfalen vorzugehen. Hintergrund sind aus Sicht der Gemeinde erhebliche planungsrechtliche Bedenken sowie fehlerhafte Verfahrensabläufe. Aktuell führt die Gemeinde Rommerskirchen zwei Klageverfahren gegen den Rhein-Kreis Neuss: Genehmigung von sieben Windenergieanlagen in Butzheim Genehmigung einer weiteren Anlage südlich von Gill In beiden Fällen hat der Rhein-Kreis Neuss das gemeindliche Einvernehmen ersetzt und den Bau der Anlagen genehmigt, obwohl die Gemeinde aus planungsrechtlichen Gründen ihr Einvernehmen verweigert hatte. Da diese Gründe nach wie vor Bestand haben, setzt die Gemeinde die gerichtliche Klärung konsequent fort. In einem weiteren Verfahren gegen den Rhein-Kreis Neuss, in dem es um zwei bereits genehmigte Windräder ging, hat die Gemeinde die Klage zurückgenommen. Grund hierfür ist, dass der Bau der Anlagen im Bereich Gill /Hüchelhoven inzwischen abgeschlossen ist und diese realistischerweise nicht mehr rückgebaut werden könnten. Ein Fortführen der Klage hätte daher keinen Einfluss mehr auf die tatsächliche Situation vor Ort gehabt. Mit höchster Priorität verfolgt die Gemeinde Rommerskirchen weiterhin die Normenkontrollklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen, konkret gegen die Bezirksregierung Düsseldorf und den Regionalplan Windenergie. Aus Sicht der Gemeinde ist das Verfahren zur Ausweisung von Windenergieflächen nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden. Dies betrifft insbesondere: die unzureichende Berücksichtigung der Stellungnahmen der Gemeinde, die aus Sicht der Gemeinde mangelhafte Würdigung der Beiträge der Bürgerinitiative, sowie grundlegende rechtliche und planerische Aspekte des Verfahrens. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die vorgesehenen Windenergieflächen im Bereich des Murentals, die die Gemeinde Rommerskirchen klar und entschieden ablehnt. Die Gemeinde steht weiterhin im kontinuierlichen, konstruktiven Austausch mit der Bürgerinitiative Gegenwind. Bürgermeister Dr. Martin Mertens betont: „Wir nehmen die Sorgen der Bevölkerung sehr ernst. Die Gemeinde setzt alles daran, dass die planungsrechtlichen Belange Rommerskirchens gewahrt bleiben und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger angemessen berücksichtigt werden.“ Die Gemeinde wird das Thema mit Nachdruck weiterverfolgen und die Öffentlichkeit fortlaufend über neue Entwicklungen informieren. PM: Gemeinde Rommerskirchen Windpark / Foto: HB Weitere Beiträge:Catrin Jung neue Leiterin des Bereichs Offshore Wind bei VattenfallWorldwide Wind Capacity close to 300 GigawattBundesnetzagentur legt Höchstwerte für Gebote im Jahr 2024 für Windenergie an Land fest