Versorgungssicherheit und Systemrelevanz: Bundnetzagentur hebt plötzlich Kohleverstromungsverbot auf Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Ökologie Technik Verbraucherberatung 2. September 20242. September 2024 Werbung Kohleausstieg - für 2027 erstmals kein Kohleverfeuerungsverbot erforderlich Wahlerschütterung "zwingt" Grüne zum schnellen Umdenken in Richtung Parteierhalt, Machterhalt und Versorgungserhalt der eigenen Klientel Bundnetzagentur hat 10,7 Gigawatt Kohlestrom erfolgreich bezuschlagt (WK-intern) - Die Bundnetzagentur hat kein Kohleverfeuerungsverbot 2024 nach dem Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) angeordnet. Grund hierfür ist, dass bis zum Anordnungstermin 02. September bereits so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt ausgeschieden sind, dass das gesetzlich geforderte Zielniveau für das Zieljahr 2027 bereits unterschritten ist. Als Zielniveau wird die im jeweiligen Zieljahr gesetzlich noch zugelassene Menge der Nettonennleistung von Steinkohle- und Braunkohlekleinanlagen bezeichnet. Plötzlich ist: Erstmals seit Beginn des Kohleausstiegsprozesses nach dem