Prüfung von Schutzeinrichtungen ist für PV-Anlagen ab 135 kW installierter Leistung gesetzlich vorgeschrieben Mitteilungen Solarenergie Technik 14. Mai 2024 Werbung TÜV prüft elektrische Schutzeinrichtungen an PV-Anlagen (WK-intern) - Die Prüfung von Schutzeinrichtungen ist für PV-Anlagen ab 135 kW installierter Leistung gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Schutzprüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrend wird die Sicherheit und Verfügbarkeit der Anlagen erhöht. In Deutschland werden immer mehr PV-Anlagen an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Damit PV-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 135 kW eine endgültige Betriebserlaubnis erhalten, muss die Konformitätserklärung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorliegen. Eine der Grundlagen für die Konformitätserklärung ist die Prüfung der elektrischen Anlagen einschließlich der elektrischen Schutzeinrichtungen. Die Pflicht zur Zertifizierug der PV-Anlage und die Prüfpflicht für elektrische Schutzeinrichtungen lässt sich aus der TAR Mittelspannung (VDE-AR-N