Schleppende Windparkprüfungen: UKA und Partner einigen sich mit Behörde vor Gericht Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 7. September 2023 Werbung Greifswald/Rostock/Meißen - Der Wind- und Solarparkentwickler UKA hat sich in drei Gerichtsprozessen mit der zuständigen Genehmigungsbehörde gütlich geeinigt. Amt verpflichtet sich, in drei Verfahren zu Windparkgenehmigungen noch dieses Jahr zu entscheiden Stromversorgung von 85.000 Haushalten betroffen (WK-intern) - In den Vergleichen verpflichtet sich die Behörde, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), noch im Jahr 2023 über die Genehmigung von drei Windparks zu entscheiden. Die Einigungen wurden möglich, weil das OVG Greifswald verdeutlicht hat, dass die Untätigkeit in den Verfahren nicht begründet war. Die Behörde behielt sich vor, die Vergleiche zu widerrufen. Es seien weitere Entscheidungsträger einzubeziehen. Wird widerrufen, erlässt das Gericht Urteile und