Windenergieanlagenabgabengesetz: Kommunen im Umkreis von 3 Kilometern teilen sich 10.000 EUR jährlich pro Neuanlage Finanzierungen News allgemein Verbraucherberatung Windenergie Windparks Wirtschaft 19. Juni 2019 Werbung BRANDENBURG BESCHLIESST SONDERABGABE FÜR KOMMUNEN (WK-intern) - Der Brandenburger Landtag hat am 11. Juni 2019 das Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG) beschlossen. Mit dem Gesetz wird im Land Brandenburg eine Sonderabgabe für Windenergieanlagen eingeführt. Ziele des Gesetzes sind, die Akzeptanz für Windenergieanlagen zu erhöhen und die regionale Wertschöpfung zu steigern. Zahlungsverpflichtet sind Betreiber von Anlagen, die ab dem 1. Januar 2020 bezuschlagt und in Betrieb gegangen sind. Das Gesetz wurde gemeinsam von den Regierungsfraktionen SPD und Die Linke sowie der CDU-Opposition eingebracht. Die Sonderabgabe beläuft sich auf 10.000 EUR pro WEA im Jahr. Anspruchsberechtigt sind Gemeinden, deren Gebiet sich ganz oder teilweise im 3-Kilometerradius um den jeweiligen