Bundesnetzagentur erlässt Vorschriften für besondere Solaranlagen auf Grünland und Moorböden Behörden-Mitteilungen Ökologie Solarenergie 28. Juni 2023 Werbung Erlass der Festlegung für besondere Solaranlagen auf Grünland und Moorböden (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur legt zum 1. Juli 2023 die Anforderungen an besondere Solaranlagen auf Grünland und auf wiedervernässten Moorböden, die zuvor entwässert und landwirtschaftlich genutzt worden sind, fest. Die Bundesnetzagentur hatte im Frühjahr eine Konsultation durchgeführt, in der 38 Stellungnahmen aus verschiedenen Bereichen eingegangen sind. „Besondere Solaranlagen sind ein wichtiger Baustein für die effektive Nutzung von Flächen. Unsere Festlegung setzt hierzu den erforderlichen Rechtsrahmen. Mit dieser Festlegung wird ein weiteres Puzzlestück für die Energiewende gelegt“, sagt Klaus Müller, Präsident*in der Bundesnetzagentur. Besondere Solaranlagen auf Grünland und Moorflächen Besondere Solaranlagen im Sinne dieser Festlegung sind