FGW-Veröffentlichung zur Kategorisierung von WEA Statuscodes im Sinne des EEG 2017 Behörden-Mitteilungen Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 16. August 201716. August 2017 Werbung Die FGW hat im Rahmen des vom BMWi geförderten Projektes Standortertrag Vorgaben für die Kategorisierung von WEA-Statuscodes zu den im EEG definierten Betriebszuständen erarbeitet. (WK-intern) - Diese Vorgaben richten sich insbesondere an WEA Hersteller und werden als Vorveröffentlichung „Kategorisierung von WEA Statuscodes im Sinne des EEG 2017“ auf der Webseite der FGW als Auszug einer im nächsten Jahr erscheinenden neuen Technischen Richtlinie bereitgestellt. Im Rahmen des Projektes werden technische Vorgaben zur Ermittlung des Standortertrages von WEA im Sinne der Anlage 2 des EEG 2017 erarbeitet. Nach Inbetriebnahme muss der Standortertrag nach 5, 10 und 15 Betriebsjahren überprüft werden. Bei der Berechnung des Standortertrages