Engpasssituationen: Bundesnetzagentur veröffentlicht zweiten Bericht über die Mindest-Stromerzeugung Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Technik 7. Oktober 2019 Werbung Präsident Homann: „Nur geringer Teil der konventionellen Erzeugungsleistung ist netztechnisch erforderlich“ (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat heute den zweiten Bericht über die sogenannte Mindesterzeugung veröffentlicht. Im Bericht werden Perioden mit „negativen Strompreisen“ der Jahre 2016 bis 2018 untersucht. Negative Strompreise bedeuten, dass Betreiber von Kraftwerken dafür gezahlt haben, dass ihnen Strom abgenommen wurde. „Viele Kraftwerke reagieren nur eingeschränkt auf Börsenstrompreise. Dies liegt häufig an fehlender Flexibilität durch Wärmelieferverpflichtungen, “ erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Mindesterzeugung In den analysierten Stunden der Jahre 2016 - 2018 wurden 18 bis 26 Gigawatt konventionelle Stromerzeugung eingespeist (sogenannte konventionelle preisunelastische Erzeugungsleistung). Nur ein kleinerer Teil dieser Erzeugung ist für