Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro drohen Hausherstellern ohne Energieaudit Ökologie Technik Verbraucherberatung 15. Februar 2020 Werbung Best Practice: Energieaudit beim Fertighaushersteller (WK-intern) - Seit 2019 steht die Wiederholung des Energieaudits nach 16247-1 EDL-G an. Das erste verpflichtende Energieaudit mussten Unternehmen in 2015 nachweisen. Gemäß der Vier-Jahres-Pflicht müssen betroffene Unternehmen nun wieder ein Energieaudit nachweisen, sonst drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Die Streif Haus GmbH geht mit gutem Beispiel voran und hat ihr Energieaudit bereits erfolgreich abgeschlossen. Seit 90 Jahren und mit über 85.000 verwirklichten Eigenheimen gehört die Streif Haus GmbH zu den führenden Fertighausherstellern Deutschlands. Die STREIF-Häuser sind nicht von der Stange, sondern werden speziell für den Kunden „maßgeschneidert“ und gebaut. „Für uns als mittelständisches Unternehmen