Offshore: Zweites Zuweisungsverfahren für Anschlusskapazitäten eröffnet Behörden-Mitteilungen Offshore Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 10. April 20159. April 2015 Werbung Homann: "Das Verfahren sichert objektive, transparente und diskriminierungsfreie Zuweisung der verfügbaren Anschlusskapazität in Nord- und Ostsee." (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat heute das zweite Verfahren zur Zuweisung von Anschlusskapazität für Windenergieanlagen in Nord- und Ostsee eröffnet. Ziel des Zuweisungsverfahrens ist die objektive, transparente und diskriminierungsfreie Zuweisung der verfügbaren Kapazität für den Anschluss von Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee. Bei der Bestimmung der noch zur Verfügung stehenden Kapazität von 211,1 Megawatt waren drei Aspekte relevant. Erstens die gesetzliche maximal zuweisbare Anschlusskapazität in Höhe von 7.700 Megawatt. Zweitens die bestehenden unbedingten Netzanbindungszusagen in Höhe von 5.977,3 Megawatt. Drittens die bereits im ersten Zuweisungsverfahren vergebene Anschlusskapazitäten
Bundesnetzagentur eröffnet erstes Verfahren zur Zuweisung von Offshore-Anschlusskapazitäten Behörden-Mitteilungen Offshore Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 9. September 2014 Werbung Homann: "Die Bundesnetzagentur hat heute, bereits einen Monat nach Inkrafttreten der neuen Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz, das erste Verfahren zur Zuweisung von Anschlusskapazität auf Anbindungsleitungen für Windenergieanlagen auf See eröffnet." Bei der Bestimmung der höchstens zuweisbaren Anschlusskapazität hat die Bundesnetzagentur die im Energiewirtschaftsgesetz vorgesehene Möglichkeit genutzt maximal 7700 Megawatt Anschlusskapazität zuzuweisen. (WK-intern) - Auf den in der Nord- und Ostsee beauftragten Anbindungsleitungen können unter Berücksichtigung sämtlicher bestehender unbedingter Netzanbindungszusagen von den 7700 damit noch bis zu 1722,7 Anschlusskapazität zugewiesen werden. Bis zum 1. Oktober 2014 können Betreiber von Windenergieanlagen auf See die Teilnahme am Kapazitätsübertragungsverfahren schriftlich beantragen. Nach Ablauf des Stichtages entscheidet die Bundesnetzagentur gemäß der