Systemwechsel: Neue Regelungen bei Wind & Co – PV-Kleinanlagen sind von Ausschreibung noch nicht betroffen Erneuerbare & Ökologie 14. Juli 2016 Werbung EnergieAgentur.NRW bietet Rat und Hilfe beim EEG 2017 (WK-intern) - Die am 8. Juli 2016 vom Bundestag verabschiedete Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat für Verunsicherung gesorgt. Was wird künftig wie gefördert? Und bedeutet es wirklich eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Nutzung regenerativer Ressourcen in Deutschland? Die EnergieAgentur.NRW hat nun im Internet unter www.energiedialog.nrw.de die Antworten auf die drängenden Fragen zu den Neuerungen im EEG 2017 zusammengetragen. Zweck des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes ist es grundsätzlich, im „Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen“. Das EEG 2017 setzt die Rahmenbedingungen für das Erreichen der Ausbauziele für die erneuerbaren Energien. Die Bundesregierung beabsichtigt,