Der BDEW begrüßt Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz der Elektromobilität E-Mobilität Mitteilungen 31. Juli 2019 Werbung Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzesentwurf für die steuerliche Förderung der Elektromobilität beschlossen. (WK-intern) - Hierzu Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Es ist ein gutes Zeichen, dass sich die Bundesregierung hinter dem Ziel vereint, den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität auch durch steuerliche Anreize weiter zu beschleunigen. Da Fahrzeugflotten ein zentraler Treiber für Elektromobilität sind, ist es positiv, dass hier zielführende Maßnahmen vorgesehen werden: Zum einen soll für rein elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge eine Sonderabschreibung eingeführt werden. Zum anderen soll die steuerliche Vergünstigung für elektrisch betriebene Dienstwagen bis 2030 verlängert werden. Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass Plug-In-Hybride ab 2025