Nicht öffentlicher Erörterungstermin zum Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel beginnt am Montag Behörden-Mitteilungen Ökologie 6. Juli 20155. Juli 2015 Werbung Erörterungstermin zum Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel beginnt am Montag (WK-intern) - Am Montag, 6. Juli 2015, 9.30 Uhr, wird im Elbeforum Brunsbüttel der Erörterungstermin zu den Genehmigungsverfahren "Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel" sowie "Errichtung und Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LasmA)" eröffnet. KIEL/BRUNSBÜTTEL - Personen, die im behördlichen Verfahren fristgemäß schriftliche Einwendungen gegen die Vorhaben eingereicht haben, erhalten Gelegenheit, diese Einwendungen näher zu erläutern. Die Vattenfall-Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brunsbüttel kann hierauf dann jeweils erwidern. Der Termin wird ggf. am 7. und 8. Juli fortgesetzt. -Der Termin ist gemäß der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung nicht öffentlich. Hintergrund: Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerk Brunsbüttels hat den
Weiterer Schritt für Stilllegung und Rückbau des Forschungsreaktors in Geesthacht Behörden-Mitteilungen Technik 15. Mai 2015 Werbung Scoping-Termin soll Inhalt für Umweltverträglichkeitsprüfung abstecken (WK-intern) - Die Stilllegung und der Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors des Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH (HZG) gehen in die nächste Etappe: KIEL/GEESTHACHT - Am 19. Mai findet im Hörsaal des GITZ (Geesthachter Innovations- und Technologie-Zentrum), Max-Planck-Straße 1, 21502 Geesthacht der gesetzlich vorgesehene „Scoping-Termin“ im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung statt. Der Scoping-Termin soll dazu dienen, die genauen Inhalte dieser Umweltverträglichkeitsprüfung festzulegen. Im Vorfeld hatte die HZG GmbH einen „Vorschlag zum voraussichtlichen Untersuchungsrahmen“ vorgestellt. Gesetzlich ist der Scoping-Termin keine öffentliche Veranstaltung, dennoch hat das für das Genehmigungsverfahren zuständige Energiewendeministerium nicht nur fachlich betroffene Behörden,