OLG Hamm verurteilt auf Schadensersatz von 515.000 Euro bei Windkraftanlagenbau Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung Windenergie 13. Juni 201713. Juni 2017 Werbung Oberlandesgericht Hamm: Baulast ist nicht gleich Baulast (WK-intern) - Vereinbaren Nachbarn, dass der eine Nachbar auf seinem Grundstück eine "Baulast" für den Bau einer Windkraftanlage auf dem Grundstück des anderen Nachbarn übernehmen soll, ist die Vereinbarung unwirksam, wenn die Nachbarn den Begriff der "Baulast" unterschiedlich verstanden haben und die Auslegung ihrer Erklärungen auf kein gemeinsames Verständnis schließen lässt. Das hat der 10. Zivilsenat - Senat für Landwirtschaftssachen - des Oberlandesgerichts Hamm am 16.05.2017 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Brilon bestätigt. Beide Parteien stammen aus Marsberg. Der Kläger, Architekt, beteiligt sich an der Projektierung von Windkraftanlagen. Der Beklagte,