Hartz-IV-Erhöhung 2021 reicht nicht aus, um Rekordstrompreise auszugleichen Forschungs-Mitteilungen Verbraucherberatung 13. Dezember 2020 Werbung 2021 steigt das Arbeitslosengeld II (ALG II) für Alleinstehende um 14 Euro auf 446 Euro p. M. (WK-intern) - Durchschnittlicher Preis der Grundversorgung 24 Prozent über ALG-II-Regelbedarf für Strom Ab 1. Januar 2021 erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II höhere Bezüge.* Doch obwohl Alleinstehende im kommenden Jahr 14 Euro monatlich mehr bekommen, zahlen Hartz-IV-Empfänger im Durchschnitt 110 Euro im Jahr mehr für Strom in der Grundversorgung, als das ALG II vorsieht. Die Hartz-IV-Pauschale für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung beträgt 2021 monatlich 38,32 Euro**. 1.500 kWh Strom kosten in der Grundversorgung durchschnittlich 47,50 Euro. Damit liegen die Stromkosten 24 Prozent über dem Regelbedarf. "Die Lücke zwischen Energiepauschale