Neues Energie-Label für Pkw: Kurze Frist und mehr Bürokratie Behörden-Mitteilungen Ökologie Technik 26. Februar 2024 Werbung Die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) stellt den Automobilhandel vor extrem sportliche Herausforderungen: (WK-intern) - Seit 23.02.2024 müssen alle neu ausgestellten Label und Aushänge im Autohaus und jede neu gestaltete Werbung den neuen Vorschriften entsprechen. "Die Betriebe haben keine Übergangsfrist, um neue Fahrzeuge mit dem geänderten Energie-Label auszuzeichnen und die notwendigen Änderungen in den Systemen vorzunehmen, sprich bei der Online-Werbung auf der eigenen Website oder auf den Fahrzeug-Plattformen", sagt ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert. Das neue Energie-Label umfasst jetzt nicht mehr nur die Verbrauchs- und Emissionswerte. Hinzu kommen Angaben zu den Energiekosten bei 15.000 Kilometer Jahresfahrleistung, die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer sowie mögliche CO2-Steuer über die nächsten zehn