Windader West: Veränderungssperre im Bereich östlich von Nordvelen Finanzierungen Offshore Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 2. Mai 20262. Mai 2026 Münster/Velen. Die Bezirksregierung Münster hat eine weitere Veränderungssperre für das Offshore-Vorhaben der Windader West der Amprion Offshore GmbH erlassen. (WK-intern) - Betroffen sind im Kreis Borken in der Gemeinde Velen, Gemarkung Nordvelen, 18 Flurstücke bzw. Flurstücksteile in der Flur 004 sowie jeweils ein Flurstück in den Fluren 006 und 007. Die Veränderungssperre untersagt Veränderungen auf den vorgenannten Flächen, die den Wert wesentlich steigern oder die Umsetzung des geplanten Offshore-Vorhabens der Windader West erheblich erschweren. Insbesondere ist es verboten, die land- und forstwirtschaftliche Nutzung zu intensivieren, bauliche Anlagen zu errichten bzw. zu erweitern oder Leitungen zu verlegen. Die Veränderungssperre gilt ab dem 4. Mai
BSH veröffentlicht Änderungen in der Trassen-Offshore-Planung Behörden-Mitteilungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 13. Juni 2015 BSH veröffentlicht Fortschreibung des Bundesfachplans Offshore für die Nordsee (WK-intern) - Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) veröffentlicht heute die Fortschreibung des Bundesfachplan Offshore für die Stromnetzplanung in der AWZ der Nordsee (BFO-N). Hamburg - Die Fortschreibung beinhaltet kleinere räumliche Änderungen in der Trassen- und Standortplanung. Darüber hinaus reduziert er die erforderliche Überdeckungshöhe für Kabelsysteme auch innerhalb von Verkehrstrennungsgebieten von 3 Meter auf 1,50 Meter. Dem BFO-N liegt ein Gesamtplanungshorizont von 20 – 30 Jahren zugrunde, der für die Raumordnung üblich ist. Er legt einen räumlich zusammenhängenden Planungsraum bis zur Schifffahrtsroute 10 des Raumordnungsplans fest. Damit werden weiterhin 13 Cluster für
Hendricks und das Kabinett haben gestern die Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben beschlossen Behörden-Mitteilungen Ökologie 26. März 201526. März 2015 Kabinett beschließt Verlängerung der Veränderungssperre (Offenhaltungsbetrieb) für Gorleben (WK-intern) - Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat das Kabinett gestern die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben beschlossen. Der Bund ist nach dem Standortauswahlgesetz verpflichtet, den Salzstock Gorleben unter Gewährleistung aller rechtlichen Erfordernisse offenzuhalten, solange er nicht im Auswahlverfahren für die Suche nach einem Standort zur Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ausgeschlossen wurde. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Die Verlängerung der Veränderungssperre ist keine Vorfestlegung auf den Standort Gorleben. Ich stehe für ein neues Endlager-Suchverfahren, das transparent und ergebnisoffen ist: Kein Endlagerstandort ist gesetzt, aber auch keiner von vornherein ausgenommen. Die Auswahl soll einzig und
Endlagersuche: Bundesregierung muss Vorfestlegung auf Gorleben stoppen Mitteilungen Ökologie 13. März 2015 Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Lüneburg will Greenpeace verhindern, dass sich die Bundesregierung in der Endlagersuche weiter vorab auf Gorleben festlegt. (WK-intern) - Für den Salzstock gilt eine so genannte Veränderungssperre, die den Grundeigentümern die Nutzung des zu ihren Grundstücken gehörenden Untergrundes verbietet. Die seit dem Jahr 2005 geltende Verordnung endet am 17. August 2015. Obwohl die Suche nach einem atomaren Endlager ohne Vorfestlegung auf Gorleben laufen soll, plant das Bundesumweltministerium eine Verlängerung des Verbots um weitere zehn Jahre. „Die Bundesregierung muss nun beweisen, dass sie die ergebnisoffene Endlagersuche ernst nimmt und sich von Gorleben verabschieden“, sagt Mathias Eder, Atomexperte von Greenpeace. „Bleibt