Windkraft-Ermäßigungen der Kommunen über 20 Jahre zulässig Behörden-Mitteilungen Rheinland-Pfalz Windenergie 22. Januar 201621. Januar 2016 Werbung Höfken stellt klar: „Windkraft-Ermäßigungen der Kommunen über 20 Jahre zulässig – Schadensvorwürfe an Kreise absurd“ (WK-intern) - „Die Angriffe des Landesrechnungshofes treffen die Landkreise wie den Eifelkreis oder Trier-Saarburg. Die Landkreise haben jedoch nach geltendem Recht gehandelt. Dies ließ die uneinheitliche Praxis bei der Windkraft-Ermäßigung zu. Dagegen hat die rot-grüne Landesregierung diesen Flickenteppich an Regelungen beendet und wettbewerbsrechtliche Einheit geschaffen“, stellte Höfken klar. „Völlig absurd ist es, dass der Landesrechnungshof nach wie vor so tut, als ob es sich dabei um entgangene Einnahmen des Landes handele“, kritisierte Höfken. Die Behauptung „das Geld liege auf der Straße“ sei irreführend und falsch. „Die Ersatzzahlungen sind zu