bne zur Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen unvollständiger Einhaltung des dritten Energiepaketes Mitteilungen 20. Juli 2018 Werbung Zur heute von der EU-Kommission gegen Deutschland eingereichten Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen unvollständiger Einhaltung des dritten Energiepaketes erklärt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (WK-intern) - „Als bne fordern wir schon seit langem ein konsequentes Unbundling. Dass die EU-Kommission hier nun immerhin auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber ansetzt, ist richtig. In der Tat entstehen etwa im Zusammenhang mit den zur Netzstabilisierung vorgesehenen Gaskraftwerken Marktverzerrungen, wenn beispielsweise der Anbieter von Erzeugungsanlagen und der Übertragungsnetzbetreiber, der diese Anlagen ausschreibt, eigentumsrechtlich verbunden sind. Wir würden uns allerdings wünschen, dass die EU-Kommission insbesondere die Verteilernetzebene angeht. Hier bestehen nach wie vor massive Ausnahmen vom