Umweltdachverband: EuGH bestätigt Gerichtszugang für NGOs in Wasserrechtsverfahren! Ökologie Verbraucherberatung 21. Dezember 2017 Werbung Großer Erfolg in Sachen Mitspracherecht für NGOs in Umweltverfahren (WK-intern) - Anerkannte Umwelt-NGOs dürfen Bescheide, die gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot verstoßen, vor Gericht als Partei anfechten Wien - Heute wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Frage der Klagebefugnis von Umweltschutzorganisationen in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren veröffentlicht (http://bit.ly/2BCdj2b). Mit diesem Urteil stellte der EuGH klar, dass es unionsrechtswidrig ist, dass anerkannte Umwelt-NGOs in Wasserrechtsverfahren, wo es um die Anwendung von Bestimmungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, wie etwa das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot geht, derzeit in Österreich nach wie vor keinerlei Zugang zu Gerichten haben. „Eine Situation, die leider auch für viele andere Umweltverfahren in Österreich vorherrschend ist. Im