Energy Sharing: BEE fordert von Bundregierung Vorschläge und Einhaltung der EU-Umsetzungsfrist ein Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie Solarenergie 9. August 2024 Werbung Bereits seit 2021 fordert die EU die Umsetzung von Möglichkeiten zum Energy Sharing. (WK-intern) - Die Bundregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf angekündigt, bleibt diesen jedoch bislang schuldig. Die Zeit drängt, mahnt BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. “Trotz des langen zeitlichen Vorlaufs und der ursprünglich von der EU gesetzten Umsetzungsfrist bis Mitte 2021 haben es die Bundregierungen bislang versäumt, einen belastbaren Rechtsrahmen für das Energy Sharing vorzulegen. Zwar ist mit dem PV-Paket nun die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung möglich und der neue Gesetzesentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform erleichtert nun die Gründung von Bürgerenergiegenossenschaften, die bereits ein wichtiges Standbein bürgernaher Energieversorgung sind, ein umfassendes Energy Sharing lässt
Reparatur des Ausschreibungsdesigns beginnt Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 2. Februar 20182. Februar 2018 Werbung Wir begrüßen den heutigen Beschluss des Bundesrates, die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei den Ausschreibungen der Jahre 2018 und 2019 zur Voraussetzung für die Teilnahme zu machen und das Ausschreibungsvolumen in der 3. und 4. Ausschreibung 2018 anzuheben. (WK-intern) - Damit werden Fehler im Ausschreibungssystem korrigiert. Zugleich wird der drohenden Zubaudelle entgegengewirkt, die durch die 2017 erfolgten Zuschläge an Projekte mit einer Umsetzungsfrist von bis zu 4 ½ Jahren drohen würde. Wir appellieren an den Bundestag den Gesetzentwurf des Bundesrates schnell zu beschließen und damit der Industrie quer durch die gesamte Wertschöpfungskette die erforderliche Planungssicherheit zu geben. Der Bundesverband Windenergie e.V. - Ein starker
Fristablauf der Energieauditpflicht: Was nun? Mitteilungen 9. Dezember 2015 Werbung In den meisten EU-Staaten ist die Umsetzungsfrist zur Durchführung eines Energieaudits nach Artikel 8 EED am 5. Dezember 2015 abgelaufen! (WK-intern) - Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) wurde am 4. Dezember 2012 mit dem Ziel verabschiedet Energieeinsparungen durch systematische Effizienzsteigerung zu generieren. Die Richtlinie gab hierfür den Rahmen vor, innerhalb dessen die nationalstaatlichen Umsetzungen zu erfolgen hatten. In Deutschland wurde die Energieauditpflicht gem. Art. 8 EED erst im März 2015 mit der Novellierung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) umgesetzt. Auch in den meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten erfolgte die Implementierung in nationales Recht meist verspätet. Die konkreten Ausgestaltungen divergieren im Detail sehr stark voneinander. Im
2015 bringt Energieaudits, Stromzähler und Ausschreibungen Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 30. Dezember 2014 Werbung ISPEX: Unternehmen müssen einige neue Regelungen beachten (WK-intern) - Im neuen Jahr gibt es einige Regelungen im Bereich der Energieeffizienz und als Folge des EEG, die Industrie- und Gewerbebetriebe dringend beachten sollten. Bayreuth - Darauf weist die ISPEX AG, führender Energiedienstleister für Industrie und Gewerbe, hin. Energieaudits für kleine und mittlere Unternehmen Die aktuelle Neufassung des Energiedienstleistungsgesetzes verpflichtet zukünftig große Unternehmen (Nicht-KMU im Sinne der EU-Definition), bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Das Energieaudit muss unabhängig und von einem fachkundigen internen oder externen Auditor durchzuführen. Die Verpflichtung zur Umsetzung von Energieaudits gilt für alle "Großunternehmen" unabhängig von etwaigen