Regierung brauchte noch ein Jahr zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windanlagen Ökologie Techniken-Windkraft Verbraucherberatung Windenergie Windparks Wirtschaft 14. Februar 2020 Werbung Bundesrat beschließt AVV-Kennzeichnung – Albers: „Noch einige Hürden auf dem Weg zur bedarfsgesteuerten Befeuerung zu nehmen“ (WK-intern) - Die Bundesregierung beschloss Anfang Januar eine Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung), mit der die Grundlage für die Einführung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) an Windenergieanlagen gelegt werden sollte. In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat diese Neufassung mit marginalen Ändeurngen bestätigt. Zuletzt hatten die Bundesministerien für Wirtschaft (BMWi) sowie für Verkehr (BMVI) auf eine Annahme der AVV Kennzeichnung durch die Länderkammer gedrängt. Der BWE hatte sich stets für eine technologieneutrale Ausgestaltung der AVV Kennzeichnung stark gemacht, die eine Zulassung verschiedener BNK-Systeme