Webinar: Stromsteuerbefreiung/ Doppelförderungsverbot/ EEG Umlage Meldepflicht Techniken-Windkraft Windenergie Wirtschaft 16. März 2017 Werbung Was hat sich geändert? Wer ist betroffen und was muss man tun? (WK-intern) - Mit dem Änderungsgesetz EEG 2017 ist die Situation um das Doppelförderungsverbot bei der Stromsteuer unübersichtlicher geworden. Begrenzte bisher das StromStG in §9 Absatz 1 und 3 das Doppelförderungsverbot, ist die neue Formulierung offen gewählt. Es stellt sich daher die Frage, wann das Verbot greift und wer davon betroffen ist. Die Hauptzollämter agieren auch nicht einheitlich und tragen damit derzeit nicht zur Klärung der Situation bei. Geht es auch um die Eigenstromversorgung mit EE Strom z.B. aus den benachbarten WEA? Greift die Regelung rückwirkend und wenn ja, wann muss ich was