Dieselskandal: Bundesverwaltungsgericht ordnet dem Bundesverkehrsministerium Offenlegung an Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 2. Juni 2020 Werbung DUH gewinnt vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Bundesverkehrsministerium: Ministerium muss Akten des VW-Dieselskandals endlich herausgeben (WK-intern) - Bundesverwaltungsgericht lässt Revision des Bundesverkehrsministeriums gegen Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Offenlegung der Akten zum Dieselskandal nicht zu - Bundesverkehrsministerium muss der Deutschen Umwelthilfe Einsicht in die Unterlagen der "Untersuchungskommission Volkswagen" gewähren - "Verkehrsminister Scheuer ist damit endgültig gescheitert, die Kumpanei des Verkehrsministeriums mit der Volkswagen AG als Hauptverursacher des Dieselabgasskandals geheim zu halten", so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch In einem heute zugestellten Beschluss hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, die Revision des Bundesverkehrsministeriums gegen ein erfolgreiches Urteil der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nicht zuzulassen (BVerwG 10 B 18.19). Die