Anordnung zur Turm- und Rotorblatt Inspektion von Windenergieanlagen Neue Ideen ! Produkte Techniken-Windkraft Windenergie 5. September 20175. September 2017 Werbung Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zur Turm- und Rotorblatt Inspektion von Windenergieanlagen nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. (WK-intern) - Im Stand der Technik sind viele Anordnungen und Verfahren zur Inspektion von Rotorblättern von Windenergieanlagen offenbart und auch in Gebrauch. So werden z.B. Drohnen zur Inspektion eingesetzt die aber bei Windstärken >14m/s nicht mehr eingesetzt werden können. Weitere Nachteile sind deren geringe Akku Kapazität mit einer Betriebszeit von z.Zt. maximal 20 min, geringes zulässiges Gesamtgewicht von 5 kg und eine erlaubte Flughöhe von 100m mit einem Radius von ca. 300 m da nur auf Sicht geflogen werden darf. Eingesetzt werden auch