Stromleitung zwischen Pulgar und Geußnitz kann ertüchtigt werden Behörden-Mitteilungen Technik Videos 29. Juli 2019 Werbung Vizepräsident Franke: „Grünes Licht von der Bundesnetzagentur“ (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat in dem Genehmigungsverfahren für das Vorhaben von Pulgar nach Vieselbach den östlichen Abschnitt vom Umspannwerk Pulgar bis Geußnitz von einem förmlichen Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren freigestellt. Der Abschnitt betrifft die Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt. „Der Weg ist nun frei für den Ausbau der Stromleitung“, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Umsetzung der Ausbaumaßnahme Mit der Entscheidung kann die Stromleitung durch den Vorhabenträger 50Hertz Transmission gebaut werden. Durch Umbeseilung eines bestehenden 380-kV-Seilsystems soll die Stromtragfähigkeit der ca. 27 km langen Leitung erhöht werden. Hierzu müssen insgesamt drei Masten um maximal fünf Meter erhöht werden und