Verwaltungsgerichtshof Kassel stoppt Windpark im Reinhardswald Behörden-Mitteilungen Ökologie Windenergie Windparks 15. Mai 202215. Mai 2022 Werbung Rodung der Wurzelstubben an den Anlagenstandorten muss vorerst unterbleiben (WK-intern) - Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat im Wege einer Zwischenentscheidung (sog. Hängebeschluss) vom 11. Mai 2022 dem Land Hessen aufgegeben, die von der Vorhabenträgerin für den Zeitraum ab dem 16. Mai 2022 angekündigten Arbeiten zur Rodung der Wurzelstubben an den Anlagenstandorten im geplanten Windpark Reinhardswald einstweilen zu unterbinden. Der Beschluss wurde den Verfahrensbeteiligten soeben bekanntgegeben. Zur Begründung hat der 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ausgeführt, er sei nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand nicht davon überzeugt, dass das von der Vorhabenträgerin gewählte Schutzkonzept zur Vermeidung baubedingter Tötungen der Haselmaus hinreichend wirksam sei. Bei der Haselmaus