Windenergie in Oldenburg: Stadtverwaltung informiert Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Veranstaltungen Windenergie Windparks Wirtschaft 28. Mai 2025 Werbung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (WK-intern) - Veranstaltung am 5. Juni für Bürgerinnen und Bürger – Teilflächennutzungsplan im Fokus Mit der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie kommt die Stadt ihrer energie- und klimapolitischen Verantwortung nach. Gleichzeitig leistet sie einen Beitrag zum Erreichen der bundes- und landesweiten Ausbauziele, denn: Die Stadtverwaltung muss bis Ende des Jahres 2027 69 Hektar und bis 31. Dezember 2032 insgesamt 89 Hektar für die Windenergie ausweisen. Das Niedersächsische Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) verpflichtet sie, diese Teilflächenziele zu erfüllen. Auf Grundlage einer stadtweiten Potenzialstudie und gutachterlicher Untersuchungen der Avifauna (Brut- und Gastvögel) konnte eine mögliche Sonderbaufläche im Bereich Bornhorster Seen/Moorplacken identifiziert werden. Sie