TR 10: Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme von Windenergie-Anlagen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 8. Januar 2024 Werbung Die FGW e.V. / Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien / spezifiziert die im EEG 2017, EEG 2021 und EEG 2023 festgelegte Überprüfung der Standortgüte von Windparks nach fünf, zehn und fünfzehn Betriebsjahren. (WK-intern) - Der FGW-Fachausschuss Betriebsdaten & Standortertrag hat am 20.12.2023 die Revision 3 der TR 10 verabschiedet. Um die Vorgaben des EEG zu erfüllen, wurde ein regelbasiertes Verfahren festgelegt, nach welchem entgangene Erträge quantifiziert werden können. Die Technische Richtlinie der FGW stellt die Grundlage für die Bestimmung der Standortgüte im Betrieb dar und ist maßgeblich relevant für die Definition der Vergütung für die im Ausschreibeverfahren bestehenden Windenergieprojekte. Die bedeutendste Änderung durch
Fördergesellschaft Windenergie veröffentlicht zum Referenzertragsverfahren im EEG 2017 Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 11. Januar 2017 Werbung Parallel zum Inkrafttreten des EEG 2017 wurde von FGW die Technische Richtlinie „Bestimmung und Anwendung des Referenzertrages“ (TR 5) revisioniert. (WK-intern) - Des Weiteren wurden im Rahmen des Projektes Standortertrag die „Anforderungen an die Datenhaltung“ zur Ermittlung des Standortertrages auf der Website der FGW als Auszug einer kommenden Technischen Richtlinie veröffentlicht. Diese Vorveröffentlichung erfasst zentrale Anforderungen an alle Anlagen die ab 2017 im einstufigen Referenzertragsverfahren in Betrieb gehen. Das EEG 2017 bringt mehrere Änderungen im Zusammenhang mit dem Referenzertragsverfahren mit sich. Für WEA, die am neuen Ausschreibungssystem teilnehmen, gibt es sowohl eine neue Definition des Referenzstandortes als auch des Standortertrages. Zudem fordert das