Bundesregierung setzt EU-Vorgaben um und beschließt strengere Anforderungen für Industrieanlagen Behörden-Mitteilungen Bioenergie Ökologie 16. Dezember 2020 Werbung Künftig gelten strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von technischen Anlagen, die immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen. (WK-intern) - Das hat das Bundeskabinett heute mit der überarbeiteten Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) festgelegt. Zu den rund 50.000 betroffenen Anlagen gehören Abfallbehandlungsanlagen, Fabriken der chemischen Industrie und der Metallerzeugung, Zementwerke sowie große Anlagen der Nahrungsmittelindustrie. Die Neufassung der TA Luft ergänzt bislang noch nicht geregelte Anlagen, beispielsweise Biogasanlagen, Fabriken zur Pelletherstellung sowie Schredderanlagen. Erstmals sieht die Verwaltungsvorschrift bundesweite Regelungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor störenden Gerüchen vor. Große Tierhaltungsanlagen müssen künftig Ammoniak und Feinstaub besser aus der Abluft filtern. Bundesumweltministerin Svenja Schulze:
Bauernverband kritisiert Entwurf zur Neufassung der „Luftreinhaltung“ (TA Luft) Mitteilungen Ökologie 15. September 2018 Werbung Joachim Rukwied vom Deutschen Bauernverband stellt die Neuregelungen stellen Tierhaltung infrage (WK-intern) - Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, sieht den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf zur Änderung der "Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft" kritisch, weil nicht zwischen dem Immissionsschutz und den Anforderungen zum Tierwohl abgewogen wird: "Die vorgeschlagenen Neuregelungen stellen die durch bäuerliche Familienbetriebe geprägte Struktur der Tierhaltung in Deutschland grundsätzlich infrage." Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ist es problematisch, dass der neue Anwendungsbereich gegenüber der geltenden TA Luft deutlich ausgeweitet und die Bürokratie in Genehmigungsverfahren wesentlich erhöht wird - beispielsweise durch aufwendige Messungen. Die neue TA