Pflichtverstöße von 6 Bilanzkreisverantwortlichen: Bundesnetzagentur will Neuregelung bei Ausgleichsenergiepreisen Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Technik 11. Mai 202011. Mai 2020 Werbung Neuregelung der Berechnung des Ausgleichsenergiepreises Strom (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat das Konzept der Übertragungsnetzbetreiber für eine geänderte Berechnung des Ausgleichsenergiepreises genehmigt. „Mit der geänderten Berechnung des Ausgleichsenergiepreises sollen Fehlanreize beseitigt werden. Wir wollen Systemungleichgewichte im deutschen Stromnetz, wie sie im Juni 2019 in erheblichem Umfang aufgetreten waren, verhindern“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Entscheidung komplettiert unsere Maßnahmen, mit denen die Bilanzkreistreue gestärkt werden soll.“ Weiterentwicklung der Börsenpreiskopplung des Ausgleichsenergiepreises Durch eine weiterentwickelte Börsenpreiskopplung wird für Bilanzkreisverantwortliche ein stärkerer finanzieller Anreiz zum Ausgleich ihrer Bilanzkreise gesetzt. Neuer Bezugspunkt der Börsenpreiskopplung wird zukünftig ein von den Übertragungsnetzbetreibern speziell zu berechnender Preisindex sein. Als zusätzliche Sicherheitsmarge
Bundesnetzagentur legt Maßnahmen zur Stärkung der Bilanzkreistreue im Strombereich fest Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Technik 11. Dezember 2019 Werbung Präsident Homann: „Risiken für die Versorgungssicherheit minimieren“ (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat heute drei Festlegungen beschlossen, um Bilanzkreisverantwortliche zu einer sorgfältigeren Bewirtschaftung ihrer Bilanzkreise anzuhalten und eine schnellere Aufklärung von Bilanzungleichgewichten zu ermöglichen. „Mit den Festlegungen reagieren wir auf die im Juni im deutschen Stromnetz aufgetretenen Systemungleichgewichte. Bereits im Juli hatten wir ein strukturelles Maßnahmenpaket vorgeschlagen, um Fehlanreize bei den Ausgleichenergiepreisen zu beseitigen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir wollen Risiken für die Versorgungssicherheit minimieren. Gefährliche Unterdeckungen der Bilanzkreise sollen sich nicht lohnen.“ Festlegung der Verpflichtung zum Bilanzkreisausgleich Ab dem 15. Januar 2020 dürfen Bilanzkreisverantwortliche die Energiemengen in ihren Bilanzkreisen im potentiell systemkritischen Zeitraum