Für das Stromnetz der Zukunft: Mit alphaGrid treibt Amprion KI-Entwicklung voran Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Technik 30. September 2026 Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion gründet mit alphaGrid eine Tochtergesellschaft für die Entwicklung von KI-Anwendungen im Bereich der Stromnetze. (WK-intern) - Das Unternehmen mit Sitz in Berlin soll Lösungen für Netzplanung, Systemführung und Energiemarkt entwickeln. Amprion investiert dafür in den kommenden zehn Jahren einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag. Mit dem Umbau des Energiesystems steigen die Anforderungen an Planung und Betrieb der Stromnetze. Eine wachsende Zahl dezentraler Erzeugungsanlagen, Speicher und flexibler Verbraucher erhöht die Komplexität. Künstliche Intelligenz kann dabei helfen, große Datenmengen schneller auszuwerten, Entwicklungen besser vorherzusagen und Netzbetreiber bei Entscheidungen zu unterstützen. „Die Energiewende braucht neben neuen Leitungen auch neue digitale Werkzeuge“, sagt Dr. Christoph Müller, CEO
Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2035, Version 2021 Erneuerbare & Ökologie Finanzierungen Mitteilungen Offshore Produkte Solarenergie Technik Techniken-Windkraft Windenergie 30. Januar 20214. Februar 2021 Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Vierwöchige öffentliche Konsultation beginnt Berücksichtigung der energie- und klimaschutzpolitischen Vorgaben von Bundesregierung und EU Integration von Offshore-Windenergie gewinnt zunehmend an Bedeutung Einsatz innovativer Technologien dämpft den Netzausbaubedarf (WK-intern) - Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2035 in der Version 2021 auf www.netzentwicklungsplan.de veröffentlicht. Damit beginnt eine vierwöchige öffentliche Konsultation, an der bis zum 28. Februar 2021 online, per E-Mail oder schriftlich teilgenommen werden kann. Die Stellungnahmen fließen in den zweiten Entwurf des NEP ein, der anschließend der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Prüfung übergeben wird. Wie auch in den