Entsorgungsnotstand: BDEW zur aktuellen Situation der Klärschlamm-Entsorgung Ökologie 19. Juli 2016 Werbung In Deutschland droht Entsorgungsnotstand bei Klärschlamm (WK-intern) - Geplantes Verbot synthetischer Polymere würde für viele Abwasserentsorger massive Kostensteigerungen bedeuten Ohne eine Änderung bestehender Regelungen im Düngemittelrecht droht in Deutschland ab Januar 2017 ein Notstand bei der Entsorgung von Klärschlamm, so der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Hintergrund ist ein Passus in der Düngemittelverordnung, der den Einsatz so genannter synthetischer Polymere nur noch bis zum 31. Dezember 2016 erlaubt. Klärschlamm, der bei der Abwasserentsorgung anfällt, kann, sofern er bestimmte Qualitätskriterien erfüllt, unter anderem als Dünger in der Landwirtschaft verwendet werden. Zur Eindickung von Klärschlamm werden so genannte synthetische Polymere benötigt. Hierfür gibt es