Die Konsultation der Bundesnetzagentur bei der Beschlusskammer darf kein Feigenblatt für verkündigte Transformation sein Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Technik 18. Juni 2025 Werbung BDEW zu den Festlegungsentwürfen der Bundesnetzagentur im NEST-Prozess (WK-intern) - Konsultation darf kein Feigenblatt sein - Nachbesserungen sind dringend erforderlich Die Große Beschlusskammer der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute im Rahmen des Prozesses „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert (NEST)“ den ersten Teil der umfangreichen Festlegungsentwürfe zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Stromverteilnetzbetreiber sowie Gasverteil- und Gasfernleitungsnetzbetreiber veröffentlicht. Die Festlegungsentwürfe bilden die Grundlage für die zukünftige Ausgestaltung des Regulierungsrahmens und damit auch für die Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebs. Veröffentlicht wurden Entwürfe zur Rahmenfestlegung RAMEN Strom, RAMEN Gas sowie zur Methodenfestlegung StromNEF/GasNEF. Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Die Energiewende braucht starke Netzbetreiber. Der Regulierungsrahmen muss ihre Investitions- und