Stromentnahme im Betrieb genau zuordnen Mitteilungen 16. Februar 2017 Werbung ISPEX: Eigenverbrauch von Strom für betriebliche Zwecke ist zur Entlastung bei der Stromsteuer genau abzugrenzen (WK-intern) - Unternehmen des produzierenden Gewerbes müssen den Eigenverbrauch genau erfassen, um zur Entlastung bei der Stromsteuer rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Den Strom für eigene betriebliche Zwecke von der Entnahme Dritter zu unterscheiden, ist für beantragende Unternehmen essentiell. Darauf weisen die Experten des Energiedienstleisters ISPEX hin. Bereich des Eigenverbrauchs abgrenzen Bereits im ersten Halbjahr 2016 trat u.a. die Neuregelung der Stromsteuerverordnung (§17b Absatz 4 StromStV) in Kraft. Diese Neuregelung diente in erster Linie der Klarstellung zur Abgrenzung des Eigenverbrauchs für Zwecke der Entlastung bei der Stromsteuer.