Direktvermarktung von KWK-Strom Dezentrale Energien Technik Veranstaltungen 14. April 2016 Werbung KWK-Anlagen müssen zukünftig viel stärker auf Strommarkt-Signale reagieren und flexibel die Erneuerbare Energien unterstützen. (WK-intern) - Das neue KWK-Gesetz setzt deutlich stärker auf eine Direktvermarktung von KWK-Strom. Ab einer Anlagenleistung über 100 kW muss mit Inbetriebnahme der KWK-Anlage auch eine Direktvermarktung erfolgen. Bei negativen Strompreisen an der Börse wird der Erhalt des KWK-Zuschlags ausgesetzt (http://www.kwkg2016.de). Indes verzögert sich die Verabschiedung des Strommarktgesetzes, in dem u. a. Regelungen für Stromspeicher enthalten sind. Das neue EEG soll ggf. bereits vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Teile der CDU-Fraktion wollen zukünftig alle regenerativen Kraftwerke bereits ab einer Leistung von 30 kW Leistung in Ausschreibungsverfahren einbeziehen. Außerdem sollen künftig auch