Besondere Ausgleichsregelung: Ab sofort Antragstellung zur Reduzierung der EEG-Umlage möglich Behörden-Mitteilungen 26. April 2017 Werbung Ab sofort können stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnunternehmen beim BAFA die Reduzierung der EEG-Umlage, die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung beantragen. (WK-intern) - Das elektronische Antragsportal auf der Internetseite des BAFA ist geöffnet. Andreas Obersteller, Präsident des BAFA, unterstreicht: „Die Besondere Ausgleichsregelung sichert die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Durch eine frühzeitige Antragstellung beim BAFA können Unternehmen ihre Planungssicherheit erhöhen. Gleichzeitig führt eine positive Entscheidung über den Antrag erstmals auch zu einer Begrenzung der Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Die Frist zur Beantragung der Besonderen Ausgleichsregelung endet am 30. Juni 2017 (materielle Ausschlussfrist). Frühzeitige Antragstellung bringt Unternehmen Planungssicherheit Bei Antragseingang bis zum 15. Mai 2017 wird der Antrag unverzüglich
Anpassung der Gebührenverordnung zur Begrenzung der EEG-Umlage tritt in Kraft Behörden-Mitteilungen 5. August 2014 Werbung Am 5. August tritt die Erste Verordnung zur Änderung der Besondere-Ausgleichsregelung-Gebührenverordnung (BAGebV) (PDF: 397 KB) in Kraft. Berlin - Nach der Besonderen Ausgleichsregelung wird die EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes und für Schienenbahnen begrenzt. (WK-intern) - Die Begrenzung erfolgt, um die Belastung durch die EEG-Umlage in einem Maße zu halten, das mit der Wettbewerbssituation dieser Unternehmen und Schienenbahnen vereinbar ist. Beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entsteht durch die Bearbeitung der entsprechenden Anträge ein Verwaltungsaufwand, der seit 2013 vollständig gebührenfinanziert wird. Mit der am 1. August 2014 in Kraft getretenen grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird die Besondere Ausgleichsregelung umfassend