Verwaltungsgericht Arnsberg entscheidet: Keine weiteren Windenergieanlagen in der Isenburg bei Hamm Behörden-Mitteilungen Windenergie Windparks 29. Juni 2019 Werbung Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg hat nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 26. März 2019 eine auf die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Hamm (Ortsteil Bockum-Hövel, Isenburg) gerichtete Klage abgewiesen. (WK-intern) - Die mit einer Nabenhöhe von 139 m, einem Rotordurchmesser von 122 m und einer Gesamthöhe von 200 m geplanten Windenergieanlagen sollen in einer Entfernung von 13,5 km bzw. 13,9 km zu der Flugsicherungseinrichtung UKW-Drehfeuer Hamm (DVOR Hamm) errichtet werden. Angesichts der durch die angedachte Errichtung der Windenergieanlagen möglicherweise betroffenen Belange der Flugsicherheit wurden das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die DFS Deutsche