Umsatzsteuervorteil für Photovoltaik bleibt dauerhaft Behörden-Mitteilungen Solarenergie Verbraucherberatung 18. September 2023 Werbung Der reduzierte Steuersatz oder auch Nullsteuersatz beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern wird dauerhaft gültig sein, wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) auf Basis einer Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) betont. (WK-intern) - Die seit Jahresanfang geltende Steuerbefreiung hatte zuletzt mit dazu beigetragen, dass in der ersten Jahreshälfte mehr Solarstromanlagen und Solarstromspeicher im Eigenheimsegment verbaut wurden als im Gesamtjahr 2022. Gleichzeitig entstand jedoch bei vielen Verbraucher:innen Verunsicherung darüber, auf welchen Zeitraum die Steuererleichterung angelegt ist. Zuvor hatten viele Betreiber:innen von Solarstromanlagen durch mühsame bürokratische Steuerkniffe die Umsatzsteuer teilweise wieder zurückholen können. Das ist seit Anfang 2023 nicht mehr nötig, da der Mehrwertsteuersatz, der
OBI und Zolar starten Photovoltaik-Offensive für Ein- und Zweifamilienhäuser Kooperationen Solarenergie 6. Juli 2023 Werbung 10 Millionen Haushalte in Europa mit erneuerbaren Energien versorgen – dieses Ziel treibt der Online-Anbieter Zolar durch die Kooperation mit der Baumarkt-Handelskette OBI voran. Solaranlage jetzt einfach über den Baumarkt bestellen Bundesweite Lösung mit über 700 regionalen Installationspartnern (WK-intern) - Berlin/Wermelskirchen – Zolar, eine der führenden digitalen Plattformen für private Solarlösungen in Deutschland, und die deutsche Baumarkt-Handelskette OBI kooperieren ab sofort, um den Solaranlagenkauf für noch mehr Eigenheimbesitzende attraktiv und so einfach wie möglich zu machen. Dabei profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher von transparenten und verlässlichen Informationen rund um den Solaranlagenkauf bei ihrem Baumarkt des Vertrauens sowie modular planbaren, auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Solarlösungen,
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Behörden-Mitteilungen E-Mobilität Ökologie 10. Mai 2019 Werbung Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften enthält zum einen folgende Maßnahmen zur weiteren steuerlichen Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität: Eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge, eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale bei Jobtickets, die Verlängerung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs und die Verlängerung der Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung. (WK-intern) - Darüber hinaus sieht das Gesetz folgende weitere begünstigende/entlastende