Bundesgerichtshof: Chirurgen dürfen wieder unter Betreuung stehende Patienten sterilisieren Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 15. Mai 2024 Werbung Verurteilung eines Chirurgen wegen der Sterilisation von zwei unter Betreuung stehenden Patienten teilweise aufgehoben (WK-intern) - Beschluss vom 17. April 2024 – 1 StR 403/23 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter schwerer Körperverletzung sowie wegen schwerer Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Nach den Feststellungen des Landgerichts führte der Angeklagte bei einer Operation eines Patienten zur Behebung eines beidseitigen Leistenbruchs auf Grund einer Personenverwechselung zugleich eine Sterilisation durch. Unmittelbar nach Erkennen der Personenverwechselung legte der Angeklagte seinen Irrtum offen und vermittelte den Patienten an einen Spezialisten für Refertilisation.