Hamburger Hafenwirtschaft bedauert Entscheidung des BVerwG zum Fahrrinnenausbau Mitteilungen News allgemein 13. Juli 201713. Juli 2017 Werbung Politischer Schulterschluss für die Korrekturplanungen und Aktionsprogramm Hafen Hamburg erforderlich (WK-intern) - Die heute verkündete Entscheidung des BVerwG, den bestehenden Baustopp nicht aufzuheben, ist bedauerlich und stellt durch die weitere Verzögerung nicht nur den Hafen Hamburg, sondern die gesamte deutsche Wirtschaft vor weitere Herausforderungen. Das Urteil hat zur Folge, dass die Planungsbehörden des Bundes und Hamburgs die vom Gericht monierten Mängel der Planung - insbesondere im Bereich des europäischen Wasserrechtes - unverzüglich beseitigen müssen. Bei sorgfältiger Bearbeitung kann ein Ergänzungsverfahren in 2018 abgeschlossen werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass alle politisch Verantwortlichen in der Bundesregierung und in den norddeutschen Landesregierungen uneingeschränkt jedwede fachliche