Sonnenhäuser von EEG-Novelle nicht betroffen Solarenergie 25. Juli 2016 Werbung Förderung für Sonnenhäuser mit großen Photovoltaik- und Solarthermie-anlagen für Wärme, Strom und Mobilität bleibt konstant hoch (WK-intern) - „Sonnenhäuser mit großen Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen für die klimaschonende Erzeugung von Strom und Wärme sind von den Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht betroffen.“ Darauf weist Rainer Körner, 2. Vorsitzender des Sonnenhaus-Instituts e.V., hin. Seitdem das EEG 2017 am 8. Juli 2016 vom Bundesrat und Bundestag verabschiedet wurde, wird es von diversen Seiten stark kritisiert. „Auch wenn gewisse Änderungen sicherlich nicht zu raschen Fortschritten in der Energiewende und beim Klimaschutz führen werden, es darf jetzt nicht der Eindruck entstehen, dass Solaranlagen sich generell nicht mehr lohnen“,