Keine Ausschreibungspflicht für Bürgerwindprojekte im neuen EEG! Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Verbraucherberatung Windenergie Windparks Wirtschaft 16. Februar 2016 Werbung Der LEE NRW fordert, kleinere Bürgerenergieprojekte im neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundsätzlich von der Ausschreibungspflicht zu befreien. (WK-intern) - Die Sonderregeln für Bürgerwindprojekte, die das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in einem Eckpunktepapier vom 15. Februar 2016 vorgestellt hat, kritisiert der LEE NRW dabei als völlig unzureichend. „Selbst wenn es grundsätzlich zu begrüßen ist, dass das BMWi nun erstmals auch Ausnahmeregeln für Bürgerenergieakteure im neuen EEG vorgelegt hat, sind die konkreten Vorschläge letztlich bloß Augenwischerei. Denn auch mit diesen Sonderregeln befinden sich Bürgerwindprojekte künftig in einem unfairen Wettbewerb mit finanzkräftigen Großinvestoren. Wenn wir die Akteursvielfalt der Energiewende sichern wollen, dann müssen Bürgerenergieprojekte von den geplanten Ausschreibungen