Grober Rechenfehler gefährdet 30.000 Arbeitsplätze in der Solarbranche Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Forschungs-Mitteilungen Solarenergie 18. November 2018 Werbung In dem vom BMWi am 1. November 2018 vorgelegtenund vom Kabinett nur wenige Tage später beschlossenen Gesetzesentwurf für das Energiesammelgesetz (EnSaG) kündigt die Bundesregierung eine Sonderkürzung der Vergütung für Solarstrom aus Dachanlagen ab einer Größe von 40 kWp um 20% an. (WK-intern) - Hinter verschlossenen Türen im Ministerium vorbereitet, sollen die Kürzungen im Hauruckverfahren noch vor Weihnachten vom Bundestag verabschiedet werden und bereits ab 1. Januar 2019 gelten. Eine öffentliche Debatte ist anscheinend unerwünscht. Begründet wird dieser gravierende Einschnitt mit dem EU-Beihilferecht. So läge eine Überförderung vor, die der EU-Kommission gemeldet worden sei und nun beseitigen werden müsse. Man beruft sich dabei auf