Mit Hilfe einer eigenen Solarstromanlage ihre Stromrechnungen zu senken Solarenergie 27. August 202527. August 2025 Werbung Solartechnische Sonderabschreibungen senken Stromrechnungen (WK-intern) - Hohe Energiekosten werden von der deutschen Wirtschaft zunehmend als Belastung wahrgenommen. Eine Stromsteuersenkung für kleine und mittelständische Unternehmen wird es vorerst dennoch nicht geben. Mit der Anfang Juli von der Bundesregierung geschaffenen Sonderabschreibung auch für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher ist es jetzt jedoch für viele Unternehmen noch attraktiver geworden, mit Hilfe einer eigenen Solarstromanlage ihre Stromrechnungen zu senken. Darauf weist der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hin. Im vergangenen Jahr wurden auf Industrie- und Gewerbedächern 30 Prozent mehr Photovoltaik-Leistung neu installiert als 2023. Im ersten Halbjahr 2025 war es immerhin noch ein Plus von rund sieben Prozent gegenüber dem vergleichbaren
Der BDEW begrüßt Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz der Elektromobilität E-Mobilität Mitteilungen 31. Juli 2019 Werbung Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzesentwurf für die steuerliche Förderung der Elektromobilität beschlossen. (WK-intern) - Hierzu Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Es ist ein gutes Zeichen, dass sich die Bundesregierung hinter dem Ziel vereint, den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität auch durch steuerliche Anreize weiter zu beschleunigen. Da Fahrzeugflotten ein zentraler Treiber für Elektromobilität sind, ist es positiv, dass hier zielführende Maßnahmen vorgesehen werden: Zum einen soll für rein elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge eine Sonderabschreibung eingeführt werden. Zum anderen soll die steuerliche Vergünstigung für elektrisch betriebene Dienstwagen bis 2030 verlängert werden. Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass Plug-In-Hybride ab 2025
Kapferer zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität und Verschärfungen bei der Grunderwerbssteuer E-Mobilität Mitteilungen Verbraucherberatung 10. Mai 2019 Werbung Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzesentwurf für die steuerliche Förderung der Elektromobilität und weiterer Steuerregelungen vorgelegt. (WK-intern) - Hierzu Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Es ist erfreulich, dass das Bundesfinanzministerium den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität durch Steueranreize weiter beschleunigen will. Die Verlängerung der steuerlichen Begünstigung für elektrisch betriebene Dienstwagen bis 2030 und die Einführung einer Sonderabschreibung für elektrische Lieferfahrzeuge sind hierfür wirksame Hebel. Positiv ist auch, dass die Steuervorteile für das Laden von E-Autos am Arbeitsplatz verlängert werden sollen. Jetzt muss das Bundesjustizministerium schnell nachziehen: Gerade wenn es darum geht, Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern, am Arbeitsplatz oder in Gewerbegebieten zu installieren, gibt es noch viele Hindernisse