TÜV SÜD hilft KRITIS-Betreibern bei Nachweiserbringung Solarenergie Windenergie Windparks 9. April 2018 Werbung Laut IT-Sicherheitsgesetz sind Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) dazu verpflichtet, sicherheitstechnische Vorsorge zu belegen. Für die erste Gruppe ist hierfür am 3. Mai der Stichtag. In den Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation muss dann ein entsprechender Nachweis vorliegen. TÜV SÜD unterstützt Betreiber bei der Nachweiserbringung. Kritische Infrastrukturen sind laut BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) all diejenigen Dienstleistungen, die entscheidend zur Versorgung der Allgemeinheit beitragen. Da ein Ausfall in diesen Bereichen schnell zu Versorgungsengpässen führt, gilt es, diese Unternehmen und insbesondere ihre IT-Systeme in besonderem Maße zu schützen. Deshalb sieht das IT-Sicherheitsgesetz vor, dass KRITIS-Betreiber sicherheitstechnische Standards einhalten und besondere Vorsorgemaßnahmen umsetzen. Da bis zum 3. Mai