Bundesnetzagentur hat das Konzept der Übertragungsnetzbetreiber zum Regelarbeitsmarkt genehmigt Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Technik 8. Oktober 2019 Werbung Einführung eines Regelarbeitsmarktes (WK-intern) - Neue Konditionen für Anbieter von Sekundärregelung und Minutenreserve Die Bundesnetzagentur hat das Konzept der Übertragungsnetzbetreiber zum Regelarbeitsmarkt genehmigt. „Die Einführung eines Regelarbeitsmarktes ist ein Meilenstein für die Intensivierung des Wettbewerbs auf dem Regelreservemarkt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Getrennte Märkte für Regelleistung und Regelarbeit Durch künftig getrennte Märkte für Regelleistung und Regelarbeit wird Wettbewerb gefördert. War bisher eine Bezuschlagung am Leistungsmarkt Voraussetzung für die Erbringung von Regelarbeit, kann nun Regelarbeit von sämtlichen präqualifizierten Anbietern erbracht werden und zwar – im Gegensatz zum bisherigen Ausschreibungsdesign – unabhängig von einer Teilnahme am Leistungsmarkt. Regelleistungsmarkt als „Versicherungsprodukt“ Dem Regelleistungsmarkt kommt in Zukunft eine geänderte