BDEW erreicht Befreiung der Energiewirtschaft vom Vergaberecht Mitteilungen 19. September 2016 Werbung Erleichterungen für die Energiewirtschaft im Strom- und Gasvertrieb (WK-intern) - Öffentliche Aufträge bei Beschaffungsvorgängen im Bereich Vertrieb von Strom und Gas an Letztverbraucher nicht mehr ausschreibungspflichtig Berlin - Die Europäische Kommission hat den Antrag des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auf Freistellung der Energiewirtschaft vom Vergaberecht bei Beschaffungsvorgängen positiv entschieden. Die Entscheidung ist bereits im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Zuvor hatte auch das Bundeskartellamt den BDEW-Antrag unterstützt. "Ab sofort sind damit alle öffentlichen Aufträge, die Beschaffungsvorgänge für den Vertrieb von Strom und Gas an Letztverbraucher in Deutschland betreffen, von den strengen Vorschriften des EU-Vergaberechts befreit. Das ist sachgerecht, weil sich die